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Am Montag, den 20. Juni 2011 erhielt ich erneut eine E-Mail vom Solikreis "Mutige Marie und Lisa" mit der Bitte um Veröffentlichung: Wichtiges Signal gegen die Rechtlosigkeit der Leiharbeiter! |
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Das obere linke Foto zeigt das Gelsenkirchener Arbeitsgericht.
Das obere rechte Foto zeigt von rechts nach links Helmut Troppmair, Thomas Kistermann, Lisa Gärtner und dann folgt ihr
Verteidiger und Rechtsanwalt Frank Stierlin.
Das untere linke Foto zeigt das Transparent des Solikreises
„Mutige Marie und Lisa“.
Und das untere rechte Foto zeigt von rechts nach links Ulja Serway, Petra und eine aktive Montagsdemonstrantin von der
Berliner Montagsdemo-Bewegung gegen Hartz IV.
Die drei kämpferischen Frauen unterstützen und begleiten Lisa und stehen selbstverständlich voll und ganz hinter ihr und verfolgen natürlich auch vor allem aber sehr aufmerksam ihren Prozess.
Die Fotos wurden etwa eine halbe Stunde vor Prozessbeginn direkt in der Nähe des Gerichtsgebäudes gemacht!
Am Montag, den 20. Juni 2011 erhielt ich erneut eine E-Mail vom Solikreis „Mutige Marie und Lisa“ mit der Bitte um Veröffentlichung.
Folgenden Bericht möchte ich jetzt hier auf meiner Homepage www.thomas-kistermann.de und ebenfalls bei Facebook auf der Seite von
Katja Kipping – Ausverkauf der Politik Für einen demokratischen Aufbruch
veröffentlichen, um auf dieser Art und Weise selbstverständlich meine täglichen Besucherinnen und Besucher natürlich auch mal wieder diese wichtige Information nicht vorzuenthalten.
Wichtiges Signal gegen die Rechtlosigkeit der Leiharbeiter!
Arbeitsgerichtsprozess von Lisa Gärtner gegen Adecco
(Pressemitteilung des Solikreises vom 14.06.2011)
Gespannt erwarteten 26 Besucherinnen und Besucher, darunter
2 ausländische Gäste aus Spanien und Peru, am Dienstag, den
14. Juni 2011 am Arbeitsgericht Gelsenkirchen die Verhandlung über die Klage von Lisa Gärtner gegen ihre Kündigung durch Adecco.
Auf der vom Solikreis „Mutige Marie und Lisa“ organisierten Kundgebung berichtete der junge spanische Kollege von den geringen Rechten der jungen Arbeiter in seinem Land und betonte die Bedeutung der länderübergreifenden Zusammenarbeit.
Lisa, eingesetzt als Leiharbeiterin beim Automobilzulieferer TRW war trotz hervorragender Arbeitsleistung und Zufriedenheit der Meister Mitte März von TRW abgemeldet und von Adecco gekündigt worden, weil angeblich keine Arbeit mehr für sie vorhanden war.
Bekannt als kämpferische ehemalige Jugendvertreterin von Opel, hatte sie sich am Tag gegen Leiharbeit der IG Metall beteiligt, Unterschriften gegen die Kündigung der Jugendvertreterin bei BP, Marie Bauer gesammelt und war als aktive Arbeiterin TRW als auch der Leiharbeitsfirma offensichtlich ein Dorn im Auge.
Bereits beim Gütetermin am 05. Mai war deutlich geworden, dass Leiharbeiter auch in der Probezeit nicht vogelfrei sind und eine Kündigung, die gegen das
Willkür- und Maßregelungsverbot verstößt, nicht rechtens ist.
Die Richterin hatte sich seither gründlich mit dem Fall befasst, und stellte fest, dass zwar eine unmittelbare Diskriminierung nicht nachweisbar, eine mittelbare Diskriminierung sehr wohl möglich sei.
Sie bemängelte ebenso wie der Anwalt von Lisa, dass die Darstellung der Einstellungs- und Abmeldezahlen von
Adecco-Leiharbeitern bei TRW völlig undurchsichtig sei, um einen größeren Stellenabbau und die fehlende Arbeit für Lisa zu begründen.
Auch hatte Adecco nach wie vor nicht die Rahmenvereinbarung mit TRW vorgelegt.
So hat der Verleihbetrieb die Aufgabe, den Arbeitgeber auf die Wahrung der Grundsätze des Arbeitsrechts zu verpflichten.
Überzeugend konnte Lisa darlegen, dass andere Leiharbeiter, vergleichbar eingesetzt, weiterbeschäftigt wurden und der Dienststellenleiter von Adecco sie bei einer
Auseinandersetzung regelrecht gemobbt hatte.
Äußerst schwach war dagegen das Auftreten von Adecco, deren Vertreterin nur vorbringen konnte, dass sie gemeinsam mit TRW über die Leiharbeiter, die entlassen werden sollten, beraten hätten.
Adecco hätte außerdem keinen Einfluss auf die Übernahmepraxis von TRW.
Warum ausgerechnet Lisa mit ihrer sehr guten Arbeitsleistung zur Entlassung ausgewählt wurde, konnte sie nicht erklären.
Der Richterin reichten die jeweiligen Darlegungen für eine rechtskräftige Entscheidung nicht aus.
Lisa und ihr Anwalt haben nun bis zum nächsten Verhandlungstermin am Freitag, den 09. September 2011 (evtl. ist ein früherer Termin noch möglich) die Möglichkeit, eine hypothetische Vergleichsperson anzuführen, also andere Leiharbeiter die nicht gekündigt wurden, um weltanschauliche Gründe für die Kündigung von Lisa nachzuweisen.
Adecco hat die Auflage, ihre betriebswirtschaftliche Begründung von Lisas Kündigung konkreter und schlüssiger darzulegen.
„So weit ist noch niemand in einem vergleichbaren Rechtsstreit gekommen“, so das Fazit des Anwalts nach dem Prozess.
Die Richterin sieht ernsthafte Gründe für eine politisch motivierte Kündigung – es bestehen also durchaus Chancen, diesen Prozess zu gewinnen, was eine Signalwirkung für Leiharbeitsverhältnisse und gegen politische Kündigungen hätte.
Der Solikreis „Mutige Marie und Lisa“ wird darüber weiter die Öffentlichkeitsarbeit entfalten.
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Über mich |
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Von 1991 bis 1996 war ich bei der Veba AG in Gelsenkirchen-Horst
( heute BP Gelsenkirchen GmbH ) als Sanitärreiniger
( Kauenwärter ) von der Firma Cleaners ( Sitz in Oberhausen ) beschäftigt.
Danach wurde ich arbeitslos und nutzte sinnvoll die Zeit, indem ich von 1997 bis 1999 auf dem
Zweiten Bildungsweg meinen Hauptschulabschluss und meine Fachoberschulreife mit Erfolg und sogar mit Qualifikation an der Abendrealschule Gelsenkirchen nachgeholt habe.
Ich wurde sogar in der Zeitschrift der Abendrealschule Gelsenkirchen Ausgabe 2000 ( ars-journal )
ausgezeichnet mit dem Titel:
"Arbeitslos - Abendrealschule gibt neue Zuversicht ! Interview mit Thomas Kistermann ( 29 )"
Und darauf bin ich natürlich sehr stolz!
Danach habe ich erst Interesse bekommen, mich mit der Politik auseinanderzusetzen. So kam ich dann zur Gelsenkirchener Montagsdemonstration!
Seit Anfang Februar 2019 bin ich Berufstätig und habe eine Vollzeitarbeitstelle und in diesem Zusammenhang sofort sogar einen unbefrsiteten Arbeitsvertrag bekommen - weil ich seit Oktober 2018 bereits schon einen sogenannten Mini-Job ausgeübt habe in Teilzeit und dass auf meiner erfolgreichen Probezeit in diesem Zeitraum angerechtet wurde.
Kernelemente des Teilhabechancengesetzes ist die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ durch Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.
Dadurch habe ich auch endlich jetzt wirklich einfach mal die sehr große Chance und die sehr große Möglichkeit nach so sehr langer Arbeitslosigkeit bekommen, in Arbeit zu kommen und somit überhaupt nicht mehr weder auf Hartz IV noch auf staatliche Unterstützung von der ARGE Gelsenkirchen angewiesen bin! |
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