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Umsetzung "Wohnsitzauflage" keinesfalls alternativlos |
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Oben befinden sich drei Fotos.
Das obere Foto und das untere Foto präsentiert gerade jeweils am 18.07.2016 die 587. Gelsenkirchener Montagsdemo-Bewegung.
Und das mittlere Foto zeigt und präsentiert gerade am 29.08.2016
die 593. Gelsenkirchener Montagsdemo-Bewegung.
Direkt mitten drin befindet sich Moderatorin Monika Gärtner-Engel.
Und direkt an ihrer Seite befindet sich auch ein Übersetzer.
Flüchtlinge und Migranten demonstrieren und protestieren
mit uns gemeinsam jetzt schon wirklich eine ganze Zeit lang
direkt auf der Gelsenkirchener Montagsdemo-Bewegung
als Tag des Widerstands gegen Hartz IV und gegen Sozialabbau und gegen diese unsoziale Politik und gegen diese volksfeindliche Politik einschließlich für gut bezahlte Arbeitsplätze auf Kosten der Unternehmer-Profite und natürlich auch für die sofortige Stilllegung aller AKWs weltweit ebenfalls auf Kosten der Betreiber/Monopole für 100 Prozent erneuerbare Energien
für ihr Anliegen.
Denn wir lassen uns jetzt auf jeden Fall nicht spalten
und halten sehr stark und richtig intensiv zusammen
und Flüchtlinge und Migranten müssen natürlich auch sich
für unsere Interessen und für unsere Anliegen sehr stark machen.
Am 05.09.2016 erhielt ich eine E-Mail
direkt an meiner E-Mail-Adresse vom
Kommunalwahlbündnis AUF Gelsenkirchen
mit der Bitte und mit dem Vorschlag,
ihre aktuelle Pressemitteilung hier auf meiner eigenen Homepage www.thomas-kistermann.de zu veröffentlichten und somit dort online zu stellen, dass meine täglichen Besucherinnen und meine täglichen Besucher jetzt wirklich immer regelmäßig auf dem laufenden bleiben und ich ihnen nichts vorenthalte
und natürlich auch das sie rechtzeitig informiert werden:
Kommunalwahlbündnis AUF-Gelsenkirchen
Schmalhorststr. 1c
45899 Gelsenkirchen
Telefon 0209 / 54812
buero@auf‐gelsenkirchen.de
Manuela Reichmann
Vorstandssprecherin
5. September 2016
Umsetzung „Wohnsitzauflage“
keinesfalls alternativlos
Die Diskussion um die Wohnsitzauflage
wird aktuell mit Argumenten befeuert,
als hätte die Gelsenkirchener Stadtverwaltung
keine alternative Wahl in der Umsetzung.
So ist auch in der
Gelsenkirchener WAZ vom 02.09.2016
Oberbürgermeister Frank Baranowski zitiert,
Gelsenkirchen handle
„nach den Vorgaben des Gesetzes“.
„Dieser Auslegung und diesen Argumenten
widerspricht AUF Gelsenkirchen entschieden!“
so Manuela Reichmann, AUF Vorstandssprecherin.
„Fakt ist,
das Integrationsgesetz mit dem § 12 a AufenthG
wurde aktualisiert und ist zum 06.08.2016 in Kraft getreten.
Aber es gibt keine Verpflichtung so wie in Gelsenkirchen vorzugehen.
Die Stadt Gelsenkirchen hat hier durchaus
Handlungsspielraum und ist keineswegs
zur rückwirkenden Anwendung gezwungen,
die hart in der Kritik steht,
u.a. vom Flüchtlingsrat NRW und Pro Asyl.
Wir brauchen den Blick nicht weit richten.
Essen und Gladbeck machen vor,
dass es auch anders geht.
Wäre das Ganze gesetzlich vorgeschrieben
hätten diese Städte gar nicht den Spielraum gehabt,
Flüchtlingen den Aufenthalt zu gewähren,
die vor dem 06.08.2016 in diese Städte gekommen sind.“
AUF Gelsenkirchen hat von Anfang an
entsprechend klar Position bezogen - und steht
auch im Gegenwind entschieden zu seinen Forderungen.
Menschen, die in Gelsenkirchen nach verzweifelter Flucht gerade wieder zur Ruhe kommen
und ihre Kinder,
die einen normalen Schulalltag wahrnehmen,
sollten nicht wieder durch die BRD geschickt werden.
Für den Ausschuss für Soziales und Arbeit am 14.09.2016
hat Ulja Serway als sachkundige Einwohnerin
folgenden Antrag gestellt:
„Die Stadt Gelsenkirchen folgt dem Verfahren
anderer Kommunen wie
Bochum, Duisburg, Essen und Gladbeck
und sichert allen bis zum 06. August 2016
nach Gelsenkirchen
gekommenen anerkannten Flüchtlingen
und Asylbewerbern das Aufenthaltsrecht zu.“
AUF Gelsenkirchen ist gespannt,
wie der Ausschuss sich dazu verhält!
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Über mich |
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Von 1991 bis 1996 war ich bei der Veba AG in Gelsenkirchen-Horst
( heute BP Gelsenkirchen GmbH ) als Sanitärreiniger
( Kauenwärter ) von der Firma Cleaners ( Sitz in Oberhausen ) beschäftigt.
Danach wurde ich arbeitslos und nutzte sinnvoll die Zeit, indem ich von 1997 bis 1999 auf dem
Zweiten Bildungsweg meinen Hauptschulabschluss und meine Fachoberschulreife mit Erfolg und sogar mit Qualifikation an der Abendrealschule Gelsenkirchen nachgeholt habe.
Ich wurde sogar in der Zeitschrift der Abendrealschule Gelsenkirchen Ausgabe 2000 ( ars-journal )
ausgezeichnet mit dem Titel:
"Arbeitslos - Abendrealschule gibt neue Zuversicht ! Interview mit Thomas Kistermann ( 29 )"
Und darauf bin ich natürlich sehr stolz!
Danach habe ich erst Interesse bekommen, mich mit der Politik auseinanderzusetzen. So kam ich dann zur Gelsenkirchener Montagsdemonstration!
Seit Anfang Februar 2019 bin ich Berufstätig und habe eine Vollzeitarbeitstelle und in diesem Zusammenhang sofort sogar einen unbefrsiteten Arbeitsvertrag bekommen - weil ich seit Oktober 2018 bereits schon einen sogenannten Mini-Job ausgeübt habe in Teilzeit und dass auf meiner erfolgreichen Probezeit in diesem Zeitraum angerechtet wurde.
Kernelemente des Teilhabechancengesetzes ist die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ durch Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.
Dadurch habe ich auch endlich jetzt wirklich einfach mal die sehr große Chance und die sehr große Möglichkeit nach so sehr langer Arbeitslosigkeit bekommen, in Arbeit zu kommen und somit überhaupt nicht mehr weder auf Hartz IV noch auf staatliche Unterstützung von der ARGE Gelsenkirchen angewiesen bin! |
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